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Wasserschaden

Unwirksame Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung

Hausratversicherung zahlt nicht Der Fall: Zum Jahreswechsel 2009/2010 kommt es zu einem Wasserschaden in einer Doppelhaushälfte. Der sofort informierte Hausratversicherer und Gebäudeversicherer schickt seinen Regulierungsbeauftragten zum Schadensort und leitet Trocknungsmaßnahmen ein. Bei der Begehung mit einem Sachverständigem der Versicherung Mitte Januar wird festgestellt, dass zwei Heizkörper geborsten sind, ein offenkundiger Frostschaden.

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