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Individualität

Private Unfallversicherung - Das Ende der Gelegenheitsursache

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.10.2016 zum Aktenzeichen IV ZR 521/14 den Begriff der Gelegenheitsursache endgültig verworfen und zu den Akten gelegt. Was war damit gemeint? Der Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung erhält eine Invaliditätsentschädigung dann, wenn zwischen Unfallereignis und der Funktionsbeeinträchtigung ein kausaler Zusammenhang besteht. Die Invalidität (Funktionsbeeinträchtigung) muss auf dem Unfall beruhen.

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