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Bundesgerichtshof

Berufsunfähigkeitsversicherung – Definition der „bisherigen Lebensstellung“

Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Definition der „bisherigen Lebensstellung“ Urteil des BGH vom 07.12.2016 – IV ZR 434/15 Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Beruf, den der berufsunfähige Versicherungsnehmer nunmehr ausübt, der bisherigen Lebensstellung im Sinne der Versicherungsbedingungen entspricht. Das Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom 02.10.2013 – 3 O 582/11 und das OLG Rostock, Urteil vom 17.08.2015 4 U 123/13 hatten die Klage der Versicherungsnehmerin auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

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Keine Kürzung des Krankentagegeldes mehr möglich

Ein leider nicht unüblicher Fall in der Krankentagegeldversicherung wurde letztinstanzlich zugunsten des Versicherungsnehmers durch den BGH entschieden. Das Gericht hatte § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 für unwirksam erklärt und damit praktisch allen aktuell auf dem Markt tätigen Krankentagegeldversicherern die Möglichkeit genommen, durch einseitige Erklärung den Tagessatz der Krankentagegeldversicherung herabzusetzen.

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