Versicherungsrecht

Berlin

In vielen Fällen sind die vollmundigen Werbeversprechen der Versicherer, die Ihnen Sicherheit und Geborgenheit suggerieren wollen, häufig nur genau das: Werbeversprechen! Mit komplexen und verschachtelten Vertragsbedingungen, Risikoausschlüssen und vermeintlichen Fehlern auf Ihrer Seite bei der Schadensmeldung begründen Versicherer die Kürzung oder Verweigerung von Leistungen. Haben auch Sie Ärger mit der Versicherung, verweigert diese die Zahlung, wächst Ihnen der Schaden über den Kopf und dauert die Regulierung bereits viel zu lange, dann sollten Sie nicht weitere Zeit verstreichen lassen. Vereinbaren Sie in den nächsten Tagen einen Termin zur Besprechung Ihres Problems.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schulze-Bourcevet

Versicherungen sind wichtig, denn das tägliche Leben birgt viele Risiken. Unfälle im Straßenverkehr, auf der Arbeit oder in der Freizeit können zu schwerwiegenden Personenschäden führen. Ihr Eigentum kann durch Diebstahl, Feuer oder Naturkatastrophen schwer geschädigt werden. Sind Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt oder hat Ihnen ein Dritter schuldhaft einen Schaden zugefügt, so erhalten Sie Schadensersatz vom Haftpflichtversicherer des Schädigers. Daneben und für die Fälle, in denen Sie Opfer eines Unglücksfalles werden oder es keinen schuldigen Verursacher gibt, hilft Ihnen eine eigene Versicherung, die Schadensfolgen abzufedern, insbesondere eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Unfallversicherung. Für Sachschäden tritt die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Kraftfahrtversicherung ein. Für diesen Versicherungsschutz zahlen Sie monatliche Prämien und erwarten zu Recht, dass im Schadensfall der Versicherer die versprochenen Leistungen erbringt.

Wir wollen in allen Fällen für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis erreichen. Dabei ist es unser Ziel, das Sie schnellstmöglich zu Ihrem Geld kommen, am besten ohne langwierige Prozesse. Manchmal ist es jedoch unumgänglich, einen Prozess um die verweigerte Leistung gegen den Versicherer zu führen. In diesen Prozessen konnten wir bisher immer erfolgreich sein und eine Zahlung bzw. Leistung für unsere Mandanten erreichen, sei es durch ein positives Urteil oder einen Vergleich.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie nach einem Unfall oder krankheitsbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, droht der soziale Abstieg. Selbst die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsunfähigkeit reichen regelmäßig nicht, um den bisherigen Lebensstandard auch nur ansatzweise aufrechtzuerhalten. Hier kann der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung helfen, die regelmäßig für sehr lange Zeiträume eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente verspricht. Das bedeutet natürlich auch, dass die Anerkennung der Leistungspflicht den Versicherer viel Geld kosten kann. Die Gründe der Ablehnung des Leistungsanspruchs sind daher vielfältig. Sie reichen von einer sogenannten mitgebrachten Berufsunfähigkeit, damit dem Einwand der Vorvertraglichkeit, über das Nichtvorhandensein der behaupteten Berufsunfähigkeit bis hin zur Behauptung falscher Angaben bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsnehmer, auf die der Versicherer regelmäßig mit einer Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung reagiert. Bereits die Darlegung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeit ist äußerst schwierig und bedarf der genauen Kenntnis sowohl der Versicherungsbedingungen als auch der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit. In jedem Fall benötigen Sie anwaltliche Hilfe, wenn der Versicherer Falschangaben bei Antragstellung behauptet und den Vertrag anficht. Ein häufiges Problem ist auch die sogenannte Verweisung auf eine andere Berufstätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Selbstständigen.

So konnten wir einem selbstständigen Handwerksmeister helfen, der aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, auf der Baustelle mitzuarbeiten. Der Berufsunfähigkeitsversicherer hatte den Anspruch mit der Begründung abgelehnt, dass der Handwerksmeister doch seinen Betrieb so umorganisieren könne, dass er selbst nur noch für Büro, Akquisition und Abrechnung zuständig wäre. Dieser Tätigkeitsbereich war vor der Erkrankung bei dem Handwerksmeister sehr gering ausgeprägt, von Bürotätigkeit und Buchhaltung verstand er auch überhaupt nichts. Der Versicherer war im Ergebnis unseren tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zugänglich und musste den Anspruch in vollem Umfang anerkennen, Nachzahlung einschließlich Zinsen leisten und die Rechtsanwaltsgebühren erstatten.

Dem überlegenen Sachverstand des Versicherers, der für die Abweisung des Anspruches immer eine aus den verschachtelten Versicherungsbedingungen hergeleitete vermeintlich logische Begründung findet, können Sie nur mit Unterstützung eines im Versicherungsrecht fachlich qualifizierten Rechtsanwaltes beikommen.

Private Unfallversicherung

Versichert ist die nach einem Unfall eingetretene Invalidität. Der Versicherungsnehmer erhält bei einer unfallbedingten dauernden Beeinträchtigung seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eine Geldsumme, die sich nach dem Maß der Beeinträchtigung bemisst. Dafür ist in der Regel aufgrund der vereinbarten Versicherungsbedingungen (AUB) die sogenannte Gliedertaxe maßgeblich. Eine häufige Streitfrage mit dem Versicherer ist der Eintritt des Versicherungsfalles, ob denn überhaupt ein Unfall vorliegt. Haben Sie diese Hürde genommen, steht in vielen Fällen die Kausalität infrage. Die Invalidität muss auf dem Unfall beruhen. Zuletzt ist das Maß der Beeinträchtigung im Streit. Wegen der regelmäßig vereinbarten Progression in den Versicherungsverträgen können schon wenige Prozente mehr eine Vervielfachung der Versicherungsleistung bedeuten. Hier ist es Aufgabe des Fachanwaltes für Versicherungsrecht, medizinische Gutachten auf Plausibilität zu prüfen und gegebenenfalls selbst externe Gutachter heranzuziehen, um die richtige Leistung aus dem Vertrag für Sie zu ermitteln. Wichtig in der Unfallversicherung ist auch, dass die Fristen aus dem Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen eingehalten werden, um nicht berechtigte Ansprüche zu verlieren. Wir haben es in vielen Fällen erreicht, dass die Leistung überhaupt gewährt wurde und dass aufgrund dann zutreffender medizinischer Einschätzung die richtige Höhe der Invaliditätsentschädigung ermittelt wurde. Aufgrund im Vertrag vereinbarter Progressionsstaffeln war die gezahlte Versicherungssumme häufig um ein Vielfaches höher als zunächst durch den Versicherer anerkannt.

Private Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung

Seit der Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Jahre 2008 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Eine ordentliche Kündigung des Krankenversicherungsvertrages durch den Versicherer ist daher nicht mehr möglich, selbst dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer keine Prämien zahlt. Zugenommen haben daher die Rechtsstreitigkeiten um den Vertragsabschluss. Ein häufiges Problem in unserer Praxis ist die Anfechtung des Versicherungsvertrages und der Rücktritt wegen vermeintlicher Falschangaben der Versicherungsnehmer im Antragsformular. Wenn der Versicherer behauptet, der Versicherungsvertrag wäre von Anfang an nicht zustande gekommen, helfen wir Ihnen bei der Aufklärung des Sachverhaltes und im Rechtsstreit mit dem Versicherer oder dem Versicherungsvermittler. Selbst wenn Ihre Angaben unvollständig oder sogar falsch waren bzw. dem Versicherer so übermittelt worden sind, können wir in vielen Fällen erfolgreich gegen den Versicherer vorgehen. Der Versicherer hat nach dem Versicherungsvertragsgesetz umfangreiche Belehrungspflichten, die er häufig nicht ausreichend beachtet. Dabei ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung durch den Fachanwalt für Versicherungsrecht von großer Bedeutung.
Die Leistungen der privaten Krankentagegeldversicherung sollen die Existenz sichern. Streit entsteht dabei häufig zur Frage der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Bei Selbstständigen ist ein oft auftretendes Problem die vom Versicherer behauptete Berufstätigkeit trotz Krankheit, gelegentlich vom Versicherer sogar durch Scheinaufträge oder Anfragen provoziert. Mit der genauen Kenntnis der Rechtsprechung zu dieser Frage können wir Sie im Falle der Leistungsablehnung durch den Versicherer unterstützen.

Sachversicherung

Bei Bränden, Hochwasser und Sturm leistet die Gebäudeversicherung für eingetretene Schäden große Dienste. In der Wohnung oder im Haus kann darüber hinaus durch Diebstahl oder Vandalismus Ihr gesamter Hausstand gefährdet sein, hier tritt Ihre Hausratversicherung ein. Im Fall des Brandes der Werkstatt, des Büros oder eines Lagers steht die berufliche Existenz auf dem Spiel. Der Verlust des gesamten Hausrates, einschließlich von Schmuck und Wertsachen, ist finanziell ebenfalls ein schwerer Schlag. Wenn dann die Versicherung die Leistung verzögert oder gar ganz verweigert, ist schnelle anwaltliche Hilfe notwendig. Häufig streitet man sich über den Eintritt des Versicherungsfalles, aber auch über die Höhe der Entschädigung.

So konnten wir einem Hausbesitzer helfen, der durch Frost einen Wasserschaden in großem Umfang erlitten hatte. Der Versicherer hatte die Regulierung mit der Begründung abgelehnt, dass der Versicherungsnehmer Sicherheitsvorschriften aus dem Versicherungsvertrag nicht beachtet habe, insbesondere zur ständigen Beheizung und Kontrolle des Hauses. Wir konnten nachweisen, dass diese Vorschriften überhaupt nicht mehr wirksam vereinbart waren und auch sonstige Gründe der Leistungsablehnung des Versicherers nicht stichhaltig waren. Der gerichtlich in Anspruch genommene Versicherer musste den Schaden regulieren.
Der Versicherungsnehmer kann bereits unmittelbar nach dem Schadenfall viele Fehler begehen, die den Versicherer unter Umständen dazu berechtigen, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern. Wir begleiten Sie von Anfang an im Schadenfall. Wir führen außergerichtliche Verhandlungen, ziehen externe Gutachter hinzu und unterstützen Sie in etwaig notwendigen Prozessen gegen die Versicherung.

Kraftfahrzeugversicherung

Der Verlust Ihres Fahrzeuges durch Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder andere Ursachen kann ebenfalls sowohl für den Beruf als auch im privaten Bereich erhebliche Nachteile mit sich bringen. Eine Kaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung trägt dieses Risiko. Schon bei der Schadensmeldung ist größte Sorgfalt angebracht. Versicherer prüfen genau, ob die Angaben des Versicherungsnehmers plausibel sind, ob dieser nicht selbst den Schaden grob fahrlässig mit verursacht hat und insoweit Gründe zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit bestehen. Häufig wird die Regulierung verzögert, da laut Aussage der Versicherung die polizeilichen Ermittlungen noch andauern. Mit unserer Hilfe können Sie die Regulierungszeiten verkürzen, wir nehmen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer. Wenn der Versicherer die Leistung ablehnt, weil bereits das „äußere Bild des Diebstahls“ vermeintlich nicht gegeben sei, leisten wir Hilfe durch Prüfung Ihrer Angaben anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte.

Rechtsschutzversicherung

Wer von einem Schadenfall betroffen ist, wem keine Leistungen aus dem versicherten Krankentagegeld oder der Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden, wer also ohnehin knapp bei Kasse ist, der kann auch die Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten nur sehr schwer aufbringen. Die Auseinandersetzung mit Versicherungen ist im mit dem Rechtsschutzversicherere vereinbartem Vertragsrechtschutz grundsätzlich immer mitversichert. Wir führen die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer für Sie kostenlos durch. Auf eine schon vorliegende Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers sollten Sie sich nicht verlassen. Wir prüfen, ob diese berechtigt ist und setzen uns mit Ihrem Rechtsschutzversicherer auseinander.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung nicht bestehen, prüfen wir andere Möglichkeiten der Prozessfinanzierung. In Einzelfällen ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Gegebenenfalls haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Wir stehen Ihnen dabei von Anfang an zur Seite, schon bei der Feststellung des Versicherungsfalles anhand der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Der Versicherer wird Ihnen nur die Leistungen gewähren, die Sie auch tatsächlich beanspruchen.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schulze-Bourcevet