Verkehrsrecht

Berlin-Brandenburg

Welche Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall? Verweigert die Gegenseite Ihnen berechtigte Leistungen und Zahlungen? Was steht mir überhaupt im Falle eines unverschuldeten Unfalls zu? Nutzungsaufall oder Mietwagen, was kann ich fordern und was ist die bessere Variante? Bereits ein einfacher Blechschaden kann schwierige Fragen aufwerfen, so bei der Übernahme der Reparaturkosten nach Gutachten oder bei wirtschaftlichen Totalschaden. Erst recht wird es schwierig bei einem Personenschaden und ungeklärter Haftungsfrage.

Unser Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schulze-Bourcevet

Rechtlicher Beistand nach einem Unfall

Gerade nach einem Unfall sitzt der Schreck tief und es fällt schwer, sich auf die rechtlichen Fragen zu konzentrieren. Das gilt erst recht, wenn Sie verletzt sind oder sogar unfallbedingt im Krankenhaus behandelt werden müssen. Schmerzensgeld, Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden sind kompliziert zu berechnen und durchzusetzen. Die Versicherung des Unfallgegners schützt die eigenen wirrtschaftlichen Interessen und ist nicht Ihr Verbündeter im Schadensfall. Lassen Sie sich direkt von unseren Anwälten im Verkehrsrecht beraten und vertreten. Verlassen Sie sich nicht auf die Aussagen der gegnerischen Versicherung. Wenn auch Sie nach einem Unfall Ihr Recht geltend machen möchten wenden Sie sich an Tegtmeier & Partner Rechtsanwälte.

Erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft

Ärgern Sie sich über einen Strafzettel, den Sie Ihrer Meinung nach zu Unrecht erhalten haben? War die Ampel noch gelb und nicht rot, so wie man es Ihnen vorwirft? Sie haben die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht rechtzeitig wahrgenommen? Ist Ihr Führerschein möglicherweise in Gefahr, aber Sie sind täglich auf Ihren PKW angewiesen, um zur Arbeit fahren zu können? Dann können Sie jetzt einen kompetenten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin an Ihrer Seite gebrauchen. Das Verkehrsrecht wird immer komplexer, ein fachkundiger Rechtsanwalt für Verkehrsrecht immer wichtiger. Tegtmeier & Partner, Rechtsanwälte und Notare, ist Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht. Wir können Sie als Mandanten im Bereich verkehrsrechtlicher Angelegenheiten mit unserer Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung der Verkehrsgerichte in Berlin und Brandenburg unterstützen. Ob Fahrerlaubnisrecht, Unfallregulierung, Bußgeldverfahren oder Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsrecht umfasst verschiedene Fachgebiete, in denen Ihnen ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht zu Ihrem Recht verhilft.

Mobilitätsverlust durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

Wir kümmern uns kompetent und schnell um Ihr verkehrsrechtliches Problem. Gerade im Bereich der Mobilität ist schnelle anwaltliche Hilfe gefragt. Oftmals wissen unsere Mandanten gar nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten sie im Verkehrsrecht mit anwaltlicher Hilfe haben. Einen Bußgeldbescheid müssen Sie nicht einfach hinnehmen, wenn Sie der Meinung sind, dass dieser den Sachverhalt nicht ordnungsgemäß wiedergibt. Messungen können zum Beispiel mit Hilfe einer objektiven Begutachtung des Messverfahrens auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Wir vertreten Sie in Berlin und bundesweit zu allen Rechtsfragen rund um den Straßenverkehr, so auch in den Bereichen

  • Verkehrsunfallflucht und Trunkenheitsfahrt
  • Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsübertretungen

Sind Sie auf Ihr Auto angewiesen, weil Sie es täglich für die Fahrt zur Arbeit nutzen? Wir beraten Sie zur MPU, zur Sperrzeitverkürzung, für Nachschulungen in der Probezeit und anderen Führerscheinproblemen. Sind Sie im Ausland aufgrund eines Verstoßes belangt worden? Gerne bieten wir Ihnen unsere rechtsanwaltliche Beratung auch bei Verkehrsverstößen im Ausland.

Es ist unerheblich, ob Sie als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger von einem Bußgeldbescheid betroffen sind: Sie haben immer die Möglichkeit Einspruch einzulegen und sich anwaltlich vertreten zu lassen. Blitzer, Bußgeldbescheid, rote Ampel, – Tegtmeier & Partner, Rechtsanwälte und Notare, bietet Ihnen dafür sinnvolle Lösungen an. Häufig sind Bescheide fehlerhaft und die Unwissenheit des Fahrzeugführers oder sonstigem Verkehrsteilnehmer wird ausgenutzt. Gerne informieren wir Sie in einer ersten Beratung über Ihre Möglichkeiten und klären Sie selbstverständlich über die Kosten für die anwaltliche Vertretung auf. In vielen Fällen trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, so häufig auch bei Gutachten zur Geschwindigkeitsmessung oder bei Unfallrekonstruktionsgutachten.

Ob als Privatperson oder Gewerbetreibender, der Führerscheinentzug stellt nicht selten eine Existenzbedrohung dar. In diesen Fällen kann Ihnen nur ein versierter Anwalt weiterhelfen, mit einem Schwerpunkt im Verkehrsrecht, der die Probleme und Lösungen von A bis Z kennt und zu nutzen weiß.

Unser Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schulze-Bourcevet