Privates Baurecht

Beraten Vorbeugen Durchsetzen

Auch wir wissen, dass ein Bauvorhaben mit Erteilung der Baugenehmigung natürlich noch längst nicht verwirklicht ist. Gebaut werden muss schließlich auch. Da wir unsere Aufgabe in der ganzheitlichen Vertretung Ihres Bauvorhabens sehen, konzentrieren wir uns nicht nur auf das öffentliche Recht.

Unser Ansprechpartner

Rechtsanwalt Philipp Schürer

Privates Baurecht Berlin

Unsere Fachanwälte begleiten Ihr Bauvorhaben vom Anfang bis zum Ende und gegenüber allen Baubeteiligten. Hierzu gehört zunächst die individuelle und vorhabensbezogene Gestaltung von Verträgen zwischen Architekt und Bauherrn sowie Bauherrn und Bauunternehmern. Eine durchdachte Vertragsgestaltung ist der Schlüssel um Auseinandersetzungen bei Störungen im Bauablauf oder um Mängel entweder von vornherein zu vermeiden oder zumindest zu minimieren und zu vereinfachen. Auch an dieser Stelle ist frühzeitige und fachkundige Beratung und Begleitung am häufig weit günstiger als eine einzige spätere Auseinandersetzung aufgrund unklarer Vertragslage. Musterverträge mögen billig und schnell verfügbar sein. Bedenken Sie jedoch immer, ein Muster muss auf möglichst viele Fälle passen. Es kann deshalb Ihre individuellen Vorgaben und Vorstellungen gar nicht repräsentieren. Kein Bauvorhaben ist wie das andere und allein deshalb verdient die individuelle Lösung fast immer den Vorzug.

Störungen im Bauablauf

Kommt es während der Bauausführung zu irgendwelchen Störungen im Bauablauf, so stehen wir Ihnen bei Tegtmeier & Partner spezialisierte Fachanwälte als Berater und Vertreter zur Verfügung. Wir haben die fachliche Kapazität Ablaufstörungen zu bewältigen. Für den Bauherrn geht es meist um die Sicherung der rechtzeitigen und mangelfreien Fertigstellung zu dem vereinbarten und kalkulierten Preis. Hierbei unterstützen wir unsere Bauherren mit den gebotenen und geeigneten rechtlichen Mitteln gerichtlich und außergerichtlich.

Wir kennen und vertreten aber auch die Interessen der bauausführenden Gewerke und der planenden und bauüberwachenden Architekten. Sei es die Sicherung und Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche oder die Abwehr vermeintlich bestehender Mängelansprüche.

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Rechtsanwalt Philipp Schürer