Arbeitsrecht

Berlin

In Deutschland gibt es keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechtes. Regelungen zum Arbeitsverhältnis finden sich in einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen beginnend mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB. Von der Arbeitszeit, dem Arbeitsschutz, dem Kündigungsschutz bis hin zum Urlaub gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern enthalten. Hinzukommen häufig Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Der Arbeitsvertrag, durch den ein Arbeitsverhältnis erst begründet wird, wird daher durch ein kompliziertes System arbeitsrechtlicher Regelungen aus unterschiedlichsten Rechtsquellen bestimmt.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schulze-Bourcevet

Leistungen unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin

Wir beraten Sie zu Fragen des Beginns, des Inhaltes und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen über Fragen der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Arbeitszeit und Beendigungsvereinbarungen. Eines unserer wesentlichen Aufgaben sehen wir darin, Unternehmen, Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bereits bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsrechtsverhältnissen zu beraten und zu unterstützen. So kann späteren Streitigkeiten durch eine dem Einzelfall angepasste Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses schon im Vorfeld vorgebeugt werden.

Vermeidung von Arbeitsrechtsprozessen – Rechtsanwalt in Berlin hilft

Leider ist eine solche vorsorgende Vorgehensweise nicht immer möglich. Häufig liegt zum Zeitpunkt unseres Tätigwerdens bereits eine gravierende Störung des Arbeitsverhältnisses vor. Insbesondere beim Arbeitsrecht handelt es sich aber um ein die persönliche Lebensführung jedes Einzelnen elementar betreffendes Rechtsgebiet. Gerade dem Verlust des Arbeitsplatzes folgt oft eine soziale Schlechterstellung. Auch für Unternehmen kann ein langwieriger arbeitsrechtlicher Prozess eine erhebliche und nicht nur finanzielle Belastung bedeuten. Deshalb nutzen wir in diesen Fällen unsere in langjähriger Praxis auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erworbene Kompetenz und unsere Erfahrung in der Streitschlichtung dafür, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Eine solche Vorgehensweise führt sehr oft zu abschließenden, alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnissen.

Zögern Sie nicht uns anzurufen, wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder sich eine gravierende Störung im Arbeitsverhältnis anbahnt. Es ist unerheblich, ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer betroffen sind. Möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung und Begleitung zahlt sich am Ende aus. Fast immer finden wir eine alle Seiten befriedigende und befriedende Lösung.

Gerade die erhebliche emotionale Belastung für eine oder beide Parteien einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung kann aber auch dazu führen, dass ein Prozess vor dem Arbeitsgericht aufgrund verhärteter Fronten nicht mehr zu vermeiden ist. Auch in diesen Situationen beraten und vertreten wir Sie entweder auf Kägerseite oder Beklagtenseite.

Die Kündigung – Beratung durch Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gehen typischerweise erhebliche Auswirkungen auf jeden Lebensbereich des Arbeitnehmers einher, aber auch für den Arbeitgeber existieren Risiken, derer sich viele nicht bewusst sind.

Die hohe persönliche Belastung eines Arbeitnehmers, der sich einer womöglich ungerechtfertigten Kündigung gegenübersieht, macht eine anwaltliche Beratung unabdingbar. In dieser Ausnahmesituation, die oft mit persönlichen Anschuldigungen einhergeht, bieten wir professionelle Hilfe an. Wir konnten in der Vergangenheit immer wieder Einigungen erzielen, die den Parteien die Möglichkeit eröffneten, einvernehmlich auseinanderzugehen oder sogar wieder zusammenfinden.

Für den Arbeitgeber birgt eine formell rechtswidrige oder aus anderen Gründen unrechtmäßige Kündigung ein erhebliches finanzielles Risiko. Um diesem Risiko zu begegnen, empfehlen wir eine frühzeitige rechtliche Begleitung des gesamten Kündigungsprozesses. Nur so kann das gewünschte Ergebnis einer Kündigung, nämlich die Beendigung der Zusammenarbeit, sicher erreicht werden.

Auch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens beraten und vertreten wir Sie gern.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schulze-Bourcevet