Was ist bei einer Trennung zu beachten?

Trennung, was ist das?

Juristisch ist eine Trennung als Voraussetzung für eine Scheidung, wenn mindestens ein Ehepartner die Lebensgemeinschaft erkennbar für den anderen Ehegatten aufgibt und die Eheleute nicht mehr zusammen wirtschaften und auch in allen Lebensbereichen getrennt leben („getrennt von Tisch und Bett“). Die Trennung erfolgt am eindeutigsten durch Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung. Sie ist aber auch möglich innerhalb der Ehewohnung. Dann ist eine räumliche und wirtschaftliche Trennung notwendig. Des Weiteren müssen alle Versorgungsleistungen (Waschen, kochen, putzen etc.) eingestellt werden.

Die Trennung sollte dokumentiert werden. Empfehlenswert ist es, dem Ehegatten die Trennungsabsicht per Einschreiben/Rückschein mitzuteilen.

Persönlich ist eine Trennung oftmals eine große emotionale Belastung verbunden mit verschiedenen Unsicherheiten.

Diese Belastungen und Unsicherheiten führen häufig dazu, dass wichtige Maßnahmen unterlassen oder falsche Schritte gegangen werden. Da aber bereits zu diesem Zeitpunkt Handlungen oder Unterlassungen darüber entscheiden können, wie gut die eigene Position im Trennungs- und Scheidungsfalle ist, ist es wichtig zu wissen, welche Auswirkungen das eigene Handeln hat oder haben kann.

Checkliste Trennung

Zu regelnde Fragen sind insbesondere:

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Was passiert mit der Ehewohnung? Wer darf wohnen bleiben? Wer trägt die damit verbundenen Kosten?
  • Was ist mit dem Vermögen? Wer kann was von wem verlangen? Wie funktioniert der Zugewinnausgleich? Wie sichere ich meine Ansprüche?
  • Von wem werden die Kinder betreut? Wie ist das mit dem Sorgerecht und Umgangsrecht?
  • Wie steht es mit Unterhaltsansprüchen wie Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)?
  • Welche steuerlichen Aspekte muss man kennen?
  • Was muss ich bei Bankkonten, Vollmachten oder Versicherungen beachten?
  • Welche Auswirkungen gibt es auf das Erbrecht?

Deshalb ist es wichtig, sich vor einer Trennung über das richtige Verhalten zu informieren.

Sicherung von Einkommens- und Vermögensunterlagen

Es kann entscheidend sein, wichtige Unterlagen wie Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Steuerbescheide, Verträge, Versicherungsunterlagen zu sichern, um späteren Beweisschwierigkeiten darüber, was der andere verdient oder besitzt, vorzubeugen, wenn der Ehepartner später Einkommen oder Vermögen bestreitet.

Wer behält die Ehewohnung? Haftung für Verträge trotz Auszug

Weiterhin sollte kein Ehepartner unüberlegt aus der (gemeinsamen) Wohnung ausziehen, auch dann nicht, wenn diese allein vom Ehepartner gemietet oder gekauft wurde. Bis zur Scheidung ist dies die Ehewohnung und bis dahin besonders familienrechtlich geschützt.

Trotz Auszug haftet jeder Ehepartner weiterhin für die Miete, solange er Mitmieter ist und auch für Telefon-, Strom- und sonstige Kosten, solange keine anderweitige Vereinbarung mit dem jeweiligen Anbieter getroffen wurde.

Sicherung von Ansprüchen aus dem Zugewinnausgleich

Sollte zu befürchten sein, dass der andere Ehegatte in der Trennungszeit sein Vermögen beiseiteschafft, um den Zugewinnausgleich möglichst gering zu halten, sollten Sie sich ausführlich beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Rechte zu wahren.

Überhaupt gibt es bei der Vermögensauseinandersetzung viele Irrtümer. So kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten gegebenenfalls sofort nach der Trennung die Auseinandersetzung von Konten und Geldanlagen verlangen, auch wenn diese auf den Namen des Ehegatten angelegt wurden.

Sorgerecht und Umgang oder Wechselmodell

Die Sorgeberechtigten müssen sich einigen, wer die Kinder in welchem Umfang betreut. Keiner der Eltern darf mit dem Kind/den Kindern einfach ausziehen. Notfalls muss hier ein Gericht zur Entscheidung angerufen werden.

Die Frage, wer die Kinder tatsächlich hauptsächlich betreut, hat wegen des sogenannten Kontinuitätsgrundsatzes großen Einfluss auf spätere Entscheidungen, bei wem die Kinder leben werden. Achten Sie darauf, dass die Kinder bei Ihnen gemeldet sind bzw. zu ihrer Anschrift umgemeldet werden.

Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat – von Ausnahmen abgesehen - Anspruch auf Umgang mit dem Kind. Dies gilt unabhängig davon, ob das Elternteil mitsorgeberechtigt ist oder nicht.

Wenn sich die Eltern einig sind, kann auch das sogenannte Wechselmodell gelebt werden.

Geltendmachung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Wenn die Geltendmachung von Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt im Raum steht, sind einige Dinge zu beachten: Unterhalt muss geltend gemacht werden. Erst mit der Geltendmachung und Fristsetzung sind die Voraussetzungen geschaffen, um auch rückwirkend Unterhalt verlangen zu können. Der unterhaltsbegehrende Ehegatte hat gleichzeitig Auskunft über Einkommen und Vermögen des anderen Ehegatten, um den Unterhalt berechnen zu können.

Auf der anderen Seite sollte man das Unterhaltsbegehren, insbesondere beim Ehegattenunterhalt überprüfen lassen. Besteht wirklich Anspruch auf Betreuungsunterhalt? Ist die geltend gemachte Höhe gerechtfertigt?

Steuerrechtliche Aspekte einer Trennung

Mit einer Trennung sind auch steuerrechtliche Aspekte verbunden. In dem Jahr der Trennung kann noch das Ehegattensplitting durchgeführt werden. Der Steuerklassenwechsel muss zum 01.01. des Jahres, das auf die Trennung folgt, erfolgen. Dann ist entweder die Steuerklasse I oder II (für Alleinerziehende) zu wählen. Dies führt oft zu veränderten Einkommensverhältnissen, die ebenfalls bei der Unterhaltsberechnung eine Rolle spielen.

Bankkonten, Vollmachten und Versicherungen zugunsten des Ehegatten

Bestehen Vollmachten für Banken oder im Rahmen der Vorsorge? Diese sollten schnellstmöglich gegenüber Banken oder anderen Dritten widerrufen werden. Verfügt der Ehegatte über eine Vollmacht, sollte diese herausverlangt werden. Geld- und Kreditkarten sollten gesperrt werden.

Ist der Ehegatte Begünstigter einer Versicherung, z.B. einer Lebensversicherung, sollte diese Begünstigung widerrufen werden.

Erbrecht des Ehegatten bei Trennung und Scheidung

Zu bedenken gilt es auch, dass der Ehegatte bis zur Zustellung des Scheidungsantrags gesetzlicher Erbe oder, falls ein Testament erstellt wurde, testamentarischer Erbe ist. Hier sollte überlegt werden, ob eine Enterbung erfolgen soll.

Wenn Sie bereits mehr als drei Jahre getrennt leben, ist ein vorzeitiger Zugewinnausgleich zu erwägen.

Lassen Sie sich von uns beraten. Die Kanzlei Tegtmeier & Partner steht Ihnen mit anwaltlicher und notarieller Unterstützung zur Seite.

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Jana Meyer Fachanwältin für Familienrecht