Kein Unfallversicherungschutz in der Raucherpause

Unfallversicherung zahlt nicht bei Sturz in der Raucherpause

Rauchen gefährdet die Gesundheit. So steht es auf Warnhinweisen, die auf jeder Zigarettenschachtel anzubringen sind. Hinzufügen muss man nunmehr auch, dass Rauchen den Versicherungsschutz gefährdet. Jedenfalls gilt das für die gesetzliche Unfallversicherung.

Der Fall:
Eine Pflegehelferin war auf dem Weg von der Raucherpause mit einem anderen Arbeitnehmer zusammengestoßen und stürzte. Sie brach sich dabei den rechten Arm. Die Versicherte begehrte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Problem:
Es war streitig, ob der Weg von der Raucherpause zur versicherten Berufstätigkeit gehört. Entscheidend ist, ob der persönliche Lebensbereich des Arbeitnehmers oder sein beruflicher Bereich betroffen ist. Essen und Trinken sind notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Unfälle auf dem Weg zur Kantine oder zurück sind daher immer versichert.

Die Lösung:
Das Sozialgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 23.01.2013, Aktenzeichen S 68 U 577/12 die Klage abgewiesen. Rauchen habe keinen sachlichen Bezug zu Berufstätigkeit. Rauchen sei Privatentscheidung und gehöre daher zum persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers. Nicht nur die Raucherpause selbst gehöre daher zur unversicherten Zeit, sondern auch der Weg vom Arbeitsplatz zur Raucherstelle und zurück. Auf die Billigung des Arbeitgebers, der eine Raucherecke oder einen Raucherraum eingerichtet habe, komme es nicht an.

Wer daher seine Arbeitszeit zum Rauchen unterbricht, steht jedenfalls nach Auffassung des Sozialgerichtes Berlin nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Entscheidung ist durchaus angreifbar, die Argumentation überzeugt nicht völlig. Befindet sich ein Arbeitnehmer zulässigerweise in der Pause, kann es nicht darauf ankommen, wie er die Pause gestaltet. Rauchen ist weder gesetzlich verboten noch grundsätzlich aus dem Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen. Ob ich daher zur Pause gehe, um einen Kaffee zu trinken, etwas zu essen oder bei dieser Gelegenheit eine Zigarette rauche, dürfte eigentlich keinen Unterschied machen.